Diese AGB gelten für die Teilnahme am Innovation Track der SantosLab (Johannes Schaffer, Memminger Str. 12, 87463 Dietmannsried).
Der Innovation Track ist ein 3-monatiges Projektprogramm (nachfolgend "Programm"), in dem der Teilnehmer ("Innovation Fellow") ein KI-Produkt für ein Partnerunternehmen ("KMU") entwickelt.
Der Innovation Fellow erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.500 € (brutto, sofern nicht steuerbefreit) für die Dauer von 3 Monaten. Auszahlung erfolgt monatlich zum Monatsende. Reisekosten oder andere Aufwendungen werden nicht erstattet, sofern nicht vorab schriftlich vereinbart.
Der gesamte während des Programms entwickelte Code, die Dokumentation und alle damit verbundenen Arbeitsergebnisse gehen mit vollständiger Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte in das Eigentum des Partner-KMU über. Der Innovation Fellow erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Darstellung des Projekts im eigenen Portfolio (z.B. GitHub, persönliche Website, LinkedIn).
(1) Das Programm läuft über 3 Monate ab dem vereinbarten Startdatum.
(2) Beide Parteien können das Programm jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Vergütung wird anteilig bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt.
Das Partner-KMU hat nach Abschluss des Programms die Möglichkeit, dem Innovation Fellow ein Übernahmeangebot (Festanstellung) zu unterbreiten. nAIce/SantosLab agiert hier ausschließlich als Vermittler und erhebt keine Vermittlungsgebühr. Das Beschäftigungsverhältnis kommt direkt zwischen KMU und Innovation Fellow zustande.
Innovation Fellows, die das Programm erfolgreich abschließen und nicht vom KMU übernommen werden, erhalten Priority-Status für den nächsten Batch des nAIce Accelerator (camp.naice.pro). Priority-Status bedeutet verkürztes Bewerbungsverfahren und garantierte Einladung zum finalen Auswahlgespräch — keine Garantie auf Aufnahme.
SantosLab haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.